Verschiedenes und Tipps


Chipen der Hunde

Welpen, die ab 01.01.2006 geboren sind, müssen gechipt sein. Ältere, bereits tätowierte Hunde, müssen bis 01.01.2007 bei ANIS (auch ohne Chip) registriert werden.
ACHTUNG: Beim Besuch einer Prüfung im Ausland (vor allem in Deutschland) ist der Führer selber verantwortlich, dass sein Hund identifiziert werden kann. Erkundigen Sie sich vor Antritt zur Prüfung, ob ein Lesegerät vorhanden ist. Wenn nicht so wenden Sie sich an den Vorstand des S.K.D.W. Der Klub hat Geräte zum Ausmieten. Wenn ihr Hund nicht identifiziert werden kann ist es möglich, dass Sie am Prüfungstag ausgeschlossen werden.

Grenzübertritte mit einem Hund

Die meisten Länder verlangen
- den roten Heimtierpass (Neu anstelle des gelben Impfausweises).
- eine höchstens 12 Monate, mindestens aber 30 Tage alte Tollwutimpfung
- dass der Hund gechipt ist (teilweise genügt noch eine lesbare Tätowierung)

Coupierte Rute

Gemäss Tierschutzverordnung Art. 66 ist das Coupieren der Rute bei Hunden in der Schweiz verboten. Es ist verboten, schweizerische Hunde im Ausland coupieren zu lassen bzw. coupierte Hunde in die Schweiz zu importieren.
Welpen mit illegal coupierten Ruten werden nicht ins Stammbuch der SKG eingetragen. Tierärzte, welche illegale Eingriffe vornehmen, werden der Gesellschaft Schweizer Tierärzte gemeldet. Illegal coupierte Hunde dürfen in der Schweiz nicht ausgestellt werden.
Zuwiderhandlungen gegen das Coupierverbot stellen ein Offizialdelikt dar, d.h. es wird bei einer Anzeige automatisch von den Strafverfolgungsbehörden verfolgt. Jedermann kann eine Anzeige deponieren.
ACHTUNG: Verschiedene Übungsleiter wurden von ihren Vereinen angewiesen, Hunde mit coupierten Ruten abzuweisen. Somit wird es an verschiedenen Orten nicht mehr möglich sein, mit solchen Hunden sowohl an Kursen als auch an Prüfungen teilzunehmen.
Ersparen Sie sich, Richter und Übungsleiter Unannehmlichkeiten, indem sie mit einem Hund mit coupierter Rute auf dem Platz erscheinen.